Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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12. Sozialpolitik
91.044 |
Für eine volle Freizügigkeit
in der beruflichen Vorsorge. |
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Volksinitiative |
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Pour un libre passage
intégral dans le cadre de la prévoyance professionelle. |
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Initiative populaire |
Botschaft: 26.06.1991 (BBl III, 841 / FF III, 869)
Ausgangslage
Am 7. Juli 1989 reichte der Schweizerische Kaufmännische
Verband die Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen
Vorsorge" mit 121'699 Unterschriften ein. Sie will erreichen, dass alle Einrichtungen
und Träger der beruflichen Vorsorge dem Versicherten bei Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses den Wert der bisher erworbenen Vorsorgegelder vollständig
weiterzugeben haben. Der Bundesrat beantragt, die Initiative abzulehnen. Eine Regelung der
Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge auf Verfassungsstufe wäre seiner Ansicht nach
unangemessen, da der Bund dafür bereits zuständig ist (Art.34quater und 64 BV). Zudem
würde der Weg über eine Verfassungsänderung das laufende Gesetzgebungsverfahren (siehe
unten, 92.026) verzögern. Den Anliegen der Initianten, denen der Bundesrat weitgehend
zustimmt, kann im Rahmen dieser Arbeiten Rechnung getragen werden. Da die Initiative in
der Form der allgemeinen Anregung vorliegt, kann ihr formaljuristisch kein Gegenvorschlag
- weder direkt, noch indirekt - gegenüber gestellt werden.
Verhandlungen
NR |
30.06.1992 |
AB 1992, 137 |
SR |
03.06.1992 |
AB 1992, 361 |
SR / NR |
19.06.1992 |
Schlussabstimmungen (39:1 / 111:33) |
Auch im Nationalrat war man mit dem Ziel der
Volksinitiative einverstanden; welches der beste Weg dazu sei, war aber umstritten.
Entsprechend dem Vorschlag der Kommission beschloss die Mehrheit (99:80) die Initiative
zur Ablehnung zu empfehlen - gerade um die Einführung der Freizügigkeit nicht zu
verzögern. Der Bundesrat hatte versprochen, Botschaft und Gesetzesentwurf zur Regelung
der Freizügigkeit in den nächsten Wochen vorzulegen. Erfolglos hatten Vertreter/innen
von LdU/EVP- und SP-Fraktion davor gewarnt, "die Katze im Sack zu kaufen" und
mit einer Ablehnung der Initiative den politischen Druck nicht aufrechtzuerhalten.
Im Ständerat entstand eine ähnliche Diskussion,
mit dem Unterschied, dass der Bundesrat inzwischen seinen Gesetzesentwurf verabschiedet
hatte (siehe unten 92.026). In diesem Wissen um diesen "faktisch-politischen",
nicht "juristisch-technischen", indirekten Gegenvorschlag (Bundesrat Koller)
empfahl der Ständerat die Volksinitiative ebenfalls, mit 22 gegen 4 Stimmen, zur
Ablehnung.
Der Schweizerische Kaufmännische Verband zog seine
Volksinitiative im Jahre 1994 zurück.
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