Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

12. Sozialpolitik

91.044 Für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge.
Volksinitiative
Pour un libre passage intégral dans le cadre de la prévoyance professionelle.
Initiative populaire

Botschaft: 26.06.1991 (BBl III, 841 / FF III, 869)

Ausgangslage

Am 7. Juli 1989 reichte der Schweizerische Kaufmännische Verband die Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge" mit 121'699 Unterschriften ein. Sie will erreichen, dass alle Einrichtungen und Träger der beruflichen Vorsorge dem Versicherten bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses den Wert der bisher erworbenen Vorsorgegelder vollständig weiterzugeben haben. Der Bundesrat beantragt, die Initiative abzulehnen. Eine Regelung der Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge auf Verfassungsstufe wäre seiner Ansicht nach unangemessen, da der Bund dafür bereits zuständig ist (Art.34quater und 64 BV). Zudem würde der Weg über eine Verfassungsänderung das laufende Gesetzgebungsverfahren (siehe unten, 92.026) verzögern. Den Anliegen der Initianten, denen der Bundesrat weitgehend zustimmt, kann im Rahmen dieser Arbeiten Rechnung getragen werden. Da die Initiative in der Form der allgemeinen Anregung vorliegt, kann ihr formaljuristisch kein Gegenvorschlag - weder direkt, noch indirekt - gegenüber gestellt werden.

Verhandlungen

NR 30.06.1992 AB 1992, 137
SR 03.06.1992 AB 1992, 361
SR / NR 19.06.1992 Schlussabstimmungen (39:1 / 111:33)

Auch im Nationalrat war man mit dem Ziel der Volksinitiative einverstanden; welches der beste Weg dazu sei, war aber umstritten. Entsprechend dem Vorschlag der Kommission beschloss die Mehrheit (99:80) die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen - gerade um die Einführung der Freizügigkeit nicht zu verzögern. Der Bundesrat hatte versprochen, Botschaft und Gesetzesentwurf zur Regelung der Freizügigkeit in den nächsten Wochen vorzulegen. Erfolglos hatten Vertreter/innen von LdU/EVP- und SP-Fraktion davor gewarnt, "die Katze im Sack zu kaufen" und mit einer Ablehnung der Initiative den politischen Druck nicht aufrechtzuerhalten.

Im Ständerat entstand eine ähnliche Diskussion, mit dem Unterschied, dass der Bundesrat inzwischen seinen Gesetzesentwurf verabschiedet hatte (siehe unten 92.026). In diesem Wissen um diesen "faktisch-politischen", nicht "juristisch-technischen", indirekten Gegenvorschlag (Bundesrat Koller) empfahl der Ständerat die Volksinitiative ebenfalls, mit 22 gegen 4 Stimmen, zur Ablehnung.

Der Schweizerische Kaufmännische Verband zog seine Volksinitiative im Jahre 1994 zurück.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

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